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AGB


 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Angebote, Angebotsunterlagen und Abschlüsse

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Ein Vertragsabschluß kommt erst mit Zusendung einer Auftragsbestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief) zustande. Wir behalten uns geringfügige Abweichungen gegenüber Mustern und Angaben in unseren Angeboten vor. Prospekte und Muster haben allgemeinen Informationswert. Sie werden erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung Vertragsbestandteil.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro (€) ab Lager oder ab Werk zuzüglich Frachtkosten und Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. Liefer- und Leistungszeit

Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, keinesfalls jedoch vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und der Beibringung erforderlicher Unterlagen bzw. Zeichnungen und Freigaben durch den Kunden.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zurücktreten.

Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert und geraten in Verzug, so muss uns der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Wegen etwaiger Überschreitungen von Lieferfristen haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

5. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt - auch bei frachtfreier Anlieferung - auf Gefahr des Empfängers. Frachtweg und Frachtführer werden, soweit keine Weisung des Kunden vorliegt, von uns nach bestem Ermessen gewählt - ohne Garantie der billigsten Verfrachtung. Mehrkosten für gewünschte Eil- oder Expressgutsendung trägt der Kunde. Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder Lieferwerks geht die Gefahr auf den Kunden über. Auf Verlangen des Kunden erfolgt eine Versicherung zu seinen Kosten gegen Bruchtransport und Feuerschaden.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 20 Tagen rein netto zahlbar. Am nächsten Tag tritt Verzug ein. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen. Dies gilt auch, soweit sie bedingt oder befristet sind.

Im Verzugsfall hat der Kunde ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 7 % p.a. über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Wir nehmen Wechsel und Schecks erfüllungshalber nur an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gutschriften über Schecks und Wechsel erfolgen vorbehaltlich des Eingangs der Auslagengebühren mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Verschlechtert sich nach Vertragsabschluss die Vermögenslage des Kunden wesentlich oder wird uns eine solche Verschlechterung erst nach Vertragsabschluss bekannt, sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn uns eine entsprechende Bonitätsauskunft vorliegt.

7. Mängelgewährleistung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: 

  • Nicht als Mangel gelten geringfügige Maßtoleranzen, die die Tauglichkeit und Funktionsfähigkeit der Kaufsache nicht beeinträchtigen.
  • Nicht als Mangel gilt die u.a. äußere bzw. von oben sichtbare Kennzeichnung der Produkte mit einem Firmennamen bzw. Handelsnamen bzw. Internet-Adresse zur Identifizierung des Produktes, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes gewünscht wird.
  • Wir haften nach dem BGB, jedoch mit der Maßgabe, dass für die dem Verschleiß ausgesetzten Teile die Gewährleistung auf ein Jahr ab Übernahme begrenzt ist. 
  • Gewerblich tätige Abnehmer sind verpflichtet, unsere Produkte unverzüglich nach Wareneingang bzw. Übergabe gründlich und umfassend zu überprüfen. Dabei erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Tagen geltend zu machen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ware als mängelfrei abgenommen. 
  • Ergeben sich bei der Überprüfung Fehlerhaftigkeiten, ist uns nach unserer Wahl Gelegenheit zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung zu geben. 
  • Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge schließen wir Mängelfolgekosten und Schadenersatz aus. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt.
  • Wir sind nicht zur Ersatzlieferung, Erstattung von Minderwerten oder Nachbesserung verpflichtet, solange der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber aus der jeweiligen Warenlieferung nicht erfüllt hat. 

Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können schließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

8. Übernahme des Einbaus

Übernehmen wir auch die Verlegung, den Einbau und die Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, so ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Bestandteil des Vertrages. Es gilt die Verjährungsfrist der VOB/B. Das Anliefern und Auslegen von Fußmatten bzw. Eingangsmatten lose auf den Boden oder lose in Bodenvertiefungen gilt ausdrücklich nicht als Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen im Sinne der VOB.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor. Ansprüche, die dem Kunden durch Weiterverarbeitung oder Weiterlieferung der von uns bezogenen Waren erwachsen, tritt der Kunde hiermit bereits jetzt an uns ab. Der Kunde kann die uns abgetretenen Forderungen einziehen, solange er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Die Abtretung ist begrenzt auf die Höhe unserer Restforderung. Liegen mehrere Abtretungen zugunsten von Zulieferanten vor, begrenzt sich die Abtretung zu unseren Gunsten auf de verhältnismäßigen Anteil an der Forderung unseres Kunden gegen seinen Kunden.

Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Wir sind dann ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss wird ihm ausbezahlt.

10. Werbung und Bilder

entrada ist berechtigt, den Kunden sowie für diesen gefertigte Produkte in angemessenem Umfang zu eigenen Werbezwecken zu benennen, darzustellen und entsprechende Referenzangaben zu tätigen; dies schließt insbesondere die Benennung des Kunden und die Darstellung der für diesen gefertigten Produkte auf der Homepage von entrada ein. 

11. Datenschutz

Die Daten unserer Kunden werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Alle persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der bei uns gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich per Email an info@entrada-matten.de oder senden Sie uns Ihren Wunsch per Post oder Fax zu. Personenbezogene Daten, wie z. B. Anschrift, Email und Kaufverhalten, geben wir nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Partner, die zur Bestellabwicklung oder für Serviceaufgaben die Übermittlung von Daten benötigen. Dies sind beispielsweise die von uns beauftragten Dienstleister für Versand- und Zahlungsabwicklung sowie unsere Hersteller und Importeure zur Garantieabwicklung. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

Die Auftraggeber von entrada verpflichten sich, entrada von allen Schutzrechten Dritter freizuhalten, die seitens des Auftraggebers durch Übermittlung von geschützten Designs und/oder Logos im Rahmen der Auftragsdurchführung an entrada bereitgestellt werden. Zum Beispiel sind dies Dateien von Firmenlogos oder Logos von Marken, die für die Produktion von Logofußmatten verwendet werden sollen. Schutzrechtverletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Im Übrigen verweisen wir auf den Punkt Datenschutz unter www.entrada-matten.de/Datenschutz.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig, sofern sich aus der Lieferbestätigung nicht etwas anderes ergibt.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

 

Stand: 14.02.2020

 

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